Steuerarten.

Es gibt mehrere Steuerarten, die bei einer geerbten Immobilie relevant sein können. Wir geben Ihnen hier einen kurzen Überblick.

  • Grunderwerbsteuer: Entfällt bei Erbschaft

  • Spekulationssteuer: Kann bei einem geplanten Verkauf anfallen

  • Erbschaftssteuer: Kann abhängig vom Nachlasswert und Ihrem Verwandtschaftsverhältnis anfallen

Spekulations-Steuer bei Verkauf

Grundsatz

Die sogenannte Spekulationssteuer ist bei „Spekulation“ mit Immobilien auf den Gewinn zu zahlen. Das gilt auch bei Erbfällen. Wurde die Immobilie nur kurz bewohnt oder vermietet so ist auf die Differenz zwischen Verkaufspreis und Kosten eine Steuer zu entrichten.

Immobilie wurde selbst bewohnt

Wurde die Immobilie vom Erblasser mindestens 3 Jahre selbst bewohnt fällt keine Spekulationssteuer an. Hierbei zählen angefangene Kalenderjahre voll, so dass der Kauf und der Verkauf lediglich 1-2 Jahre auseinanderliegen müssen.

Immobilie ist vermietet

Wurde die vermietete Immobilie wenigstens 10 Jahre vor Verkauf vom Erblasser gekauft, fällt keine Spekulationssteuer an. Sind es weniger als 10 Jahre, so können die Erben abwarten und die Immobilie verkaufen, wenn die 10 Jahre seit Kauf erreicht sind.

Was Sie bei einer geerbten Immobilie bedenken sollten.

Erbschaftssteuer

Bei jedem Erbfall kann Erbschaftssteuer anfallen. Das ist dann der Fall, wenn der Wert Ihres Erbanteils höher liegt, als Ihr Freibetrag.

87%

der Erben müssen keine Erbschaftssteuer zahlen

0,4 Mio. €

Freibetrag hat jedes Kind pro Elternteil

ab 1 Mio. €

Vermögen wird in der Regel Erbschaftssteuer gezahlt

7-15%

beträgt die Erbschaftssteuer in den meisten Fällen

Erbschaftssteuer im Überblick

Wir haben für Sie einen Kurzüberblick über alle Fragen rund um die Erbschaftssteuer zusammengestellt.

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