
Wert des Erbes bestimmen
Guthaben, Schulden und Ausnahmen
Der Wert des Erbes bemisst sich anhand aller Vermögenswerte wie beispielsweise Bankguthaben, Aktiendepots und Immobilien. Darlehen und andere Schulden werden dagegen gerechnet und abgezogen.
Bestimmte Werte werden sind steuerlich begünstigt. So werden Immobilien nicht mit eingerechnet, soweit diese von hinterbliebenen Kindern (bis 200qm Wohnfläche) oder Ehegatten für wenigstens 10 Jahre weiter bewohnt werden.
Um den für die Steuer relevanten Wert des Erbteils zu berechnen muss einerseits der Wert des gesamten Erbes unter Berücksichtigung der oben genannten Punkte festgestellt werden und dann mit dem Anteil am Erbe multipliziert werden. Bei beispielsweise 600.000€ Nachlasswert und 1/3 Anteil am Erbe ergibt sich ein Wert von 200.000€.
Freibeträge für Erben.
Der eigene Erbteil hat einen Wert. Von diesem Wert wird der Freibetrag abgezogen. Ist der Freibetrag höher, als der Wert des Erbes, so muss überhaupt keine Erbschaftssteuer gezahlt werden.
Für hinterbliebene Lebenspartner und Kinder bis 27 Jahre gibt es darüber hinaus noch Versorgungsfreibeträge.
Höhe der Erbschaftssteuer und Erbschaftssteuer-Erklärung.
Wenn Erbschaftssteuer anfallen kann, wird das Finanzamt eine Erbschaftssteuererklärung fordern. Diese kann man wie jede Steuererklärung selbst abgeben oder von einem Steuerberater erledigen lassen.
Ist das Erbe tatsächlich höher als der jeweilige Freibetrag, so fällt Erbschaftssteuer auf den Betrag an, der über den Freibetrag hinausgeht. Die Höhe der Steuer hängt wieder vom Verwandtschaftsverhältnis ab:
Vermögen über Freibetrag | Steuersatz Ehegatte/Lebenspartner, Kinder/Stiefkinder, Enkel, Eltern | Steuersatz Geschwister, Nichten, Neffen | Steuersatz für alle anderen |
---|---|---|---|
bis 75.000€ | 7% | 15% | 30% |
bis 300.000€ | 11% | 20% | 30% |
bis 600.000€ | 15% | 25% | 30% |
bis 6.000.000€ | 19% | 30% | 30% |
bis 13.000.000€ | 23% | 35% | 50% |
bis 26.000.000€ | 27% | 40% | 50% |
über 26.000.000€ | 30% | 43% | 50% |