
Überblick
Steuern beim Verkauf einer geerbten Immobilie.
Neben der allgemeinen Erbschaftssteuer gibt es weitere Steuerarten, die von einem Immobilienverkauf bei Erbschaft berührt sein können.
Grunderwerbsteuer fällt nicht an, da diese beim Erben nicht berechnet wird und diese beim Verkäufer getragen wird.
Aber auch die Spekulationssteuer kann bei einem zu schnellen Verkauf anfallen.
Räumung von Immobilien.
Erben wollen nach einem ersten Durchsuchen und Mitnahme von wertvollen und persönlichen Gegenständen selten ein gesamtes Haus von Kleidung, Möbeln, Dekoration und anderen Objekten befreien.
Dafür gibt es Anbieter, die Räumungen anbieten. Räumung kostet Arbeit, allerdings kann es auch sein, dass sich noch Werte unter antiken Möbeln oder Dekoration finden. Es empfiehlt sich entweder vorher einen Experten das Mobiliar überprüfen zu lassen oder einen Dienstleister zu finden, der dies berücksichtigt und beispielsweise eine vergünstigte Räumung anbietet.
Verkauf der geräumten Immobilie.
Eine geerbte Immobilie verkaufen Sie genau wie jede andere Immobilie entweder selbst oder über einen Makler. Es empfiehlt sich zunächst den Wert schätzen zu lassen, auch wenn Sie beispielsweise schon einen Käufer an der Hand haben.
Ein Makler empfiehlt sich immer dann, wenn Sie nicht schon potentielle Käufer kennen. In der Regel ist der Aufwand des Verkaufs höher als vermutet.