Steuerarten.
Es gibt mehrere Steuerarten, die bei einer geerbten Immobilie relevant sein können. Wir geben Ihnen hier einen kurzen Überblick.
Spekulations-Steuer bei Verkauf
Grundsatz
Die sogenannte Spekulationssteuer ist bei „Spekulation“ mit Immobilien auf den Gewinn zu zahlen. Das gilt auch bei Erbfällen. Wurde die Immobilie nur kurz bewohnt oder vermietet so ist auf die Differenz zwischen Verkaufspreis und Kosten eine Steuer zu entrichten.
Immobilie wurde selbst bewohnt
Wurde die Immobilie vom Erblasser mindestens 3 Jahre selbst bewohnt fällt keine Spekulationssteuer an. Hierbei zählen angefangene Kalenderjahre voll, so dass der Kauf und der Verkauf lediglich 1-2 Jahre auseinanderliegen müssen.
Immobilie ist vermietet
Wurde die vermietete Immobilie wenigstens 10 Jahre vor Verkauf vom Erblasser gekauft, fällt keine Spekulationssteuer an. Sind es weniger als 10 Jahre, so können die Erben abwarten und die Immobilie verkaufen, wenn die 10 Jahre seit Kauf erreicht sind.
